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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SchoolMate Nachhilfe


BEGINN, LAUFZEIT, ABMELDUNG
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Im ersten Monat werden nur die Stunden berechnet, die bis zum Ende des ersten Monats erteilt wurden. Der Unterricht für Ihr Kind wird jeweils für einen Monat eingeplant und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Wenn keine Abmeldung erfolgt, läuft der Unterricht jeweils um einen Monat weiter. Er kann mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. Beispiel: Eingang der Kündigung am 14. Oktober, bedeutet, dass der Unterricht am 30. November endet.

LEISTUNGEN
Probeunterricht: Ihr Kind hat die Möglichkeit, unser Angebot unverbindlich für ein Fach kennenzulernen. Wird der Unterricht danach nicht weitergeführt, erfolgt lediglich eine Berechnung für diese Stunde(n). Aus arbeitsrechtlichen Gründen kann kein Anspruch auf eine gleichbleibende Lehrperson gewährleistet werden, wobei dies jedoch nach Möglichkeit angestrebt wird. Preise www.schoolmate.de/Anmeldung. Wenn eine Preisanpassung durch Geldentwertung (Inflation) erforderlich ist, wird die nach amtlichen Angaben kommuniziert und jeweils zum 01. 07 oder 01.08. eines Jahres eingeführt.
 
GUT- UND FEHLSTUNDENREGELUNG
Grundsätzlich gilt: Jede bezahlte Stunde wird erteilt. Deshalb im Verhinderungsfall die/den Schüler entschuldigen. Als entschuldigt gilt, wenn 24 Stunden vor dem Unterricht der/die  Erziehungsberechtigte (n)  ihr Kind entschuldigen. Im Krankheitsfall werden Entschuldigungen auch bis 12:00 Uhr des gleichen Tages (ggf. ärztliches Attest) akzeptiert. Die durch entschuldigtes Fehlen entstandenen Gutstunden können im Rahmen des laufenden Kurses nachgeholt werden. Gutstunden müssen innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung genommen werden. Schüler und Eltern tragen hierfür selbstständig Sorge, indem sie diese Nachholtermine telefonisch oder per E-Mail erfragen. Die Nachholtermine sind Betreuungstermine. Hier werden vorbereitete Übungsaufgaben angeboten. Es können jedoch auch eigene Übungen mitgebracht werden. Ausfallstunden, die die Bildungseinrichtung zu verantworten hat, werden innerhalb von 7 Tagen nachgeholt.

ZAHLUNGEN/ABRECHNUNG
Das Mindestkontingent beträgt vier Unterrichtstermine. Für Schüler mit vorbereitungsintensiven Kursen oder Fächern (Sek. 2) ab der 11. Klasse gilt ein erhöhtes Schulgeld von 10 % für alle Angebote. Ihre Vergütungen an unsere Einrichtung verstehen sich ohne MwSt., die zurzeit nicht erhoben wird. Bei Änderung der gesetzlichen Regelungen sind wir verpflichtet, diese zu erheben. Die Zahlungen erfolgen monatlich bis zum 3. Werktag im Voraus. Die Höhe der Zahlung wird zunächst vorläufig festgelegt. Nach der Abmeldung bzw. am jeweiligen Schuljahresende erhalten Sie eine Ausgleichsrechnung. Zusätzlich geleistete Stunden werden ggf. nachgefordert oder in Form von Gutstunden, die nach der regulären Laufzeit genommen werden können, ausgewiesen. Als Zahlungsweise vereinbaren wir mit Ihnen das Lastschriftverfahren oder in Ausnahmen Vorüberweisung (+5€), um Verwaltungsaufwand und damit Unterrichtsgebühren zu minimieren. Rechnungszahlung wird ausgeschlossen.
 
ZAHLUNGSVERZUG
Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung Ihres Kontos. Die Bearbeitungsgebühr für Mahnungen beträgt 5€. Stornierung: 10 Euro Bearbeitungsgebühr durch mangelnde Deckung oder unberechtigtem Widerspruch zzgl. die uns in Rechnung gestellten Stornogebühren des Kreditinstituts. Anfallende Inkassokosten durch Mahngerichte / Rechtsanwälte werden in vollem Umfang vom Kunden übernommen.

ÄNDERUNGEN DER ANMELDUNG (UNTERRICHTSHÄUFIGKEIT, UNTERRICHTSFÄCHER)
Die Unterrichtsintensität und das Unterrichtsfach kann zu jedem Monatsbeginn mit einer Frist von einem Monat geändert werden.

FERIENREGELUNG/FEIERTAGE
Auch während der Schulferien muss der Unterrichtsbetrieb weiterlaufen. Ausnahmen sind  
 
-          Die ersten vier Wochen der Sommerferien.
-          24. Dezember und 1. Januar, Rosenmontag, Osterfeiertagen, sonstige Feiertage. Diese Termine werden nachgeholt.
 
Sonderkurse in den letzten beiden Sommerferienwochen werden von der Leitung rechtzeitig angekündigt. Diese 2x2 Stunden-Kurse dienen zur Motivation, perfekter Heft-, Arbeits- und Lernordnung. Diese 4 Stunden werden als Ersatz für den regulären Unterricht vereinbart. Weitere 2 Stunden wird fachspezifisch geschult. Schüler, die diesen Unterricht nicht wahrnehmen, haben keinen Anspruch auf Ersatzstunden. Stunden, an denen Ihr Kind auch in den anderen Ferienzeiten oder Ersatzstunden nicht teilnimmt, werden ebenfalls nicht zurückerstattet oder gutgeschrieben.

Anti-Scientology-Sekten Erklärung:
In allen Einrichtungen, der deutschen Marke SchoolMate® (zu Deutsch Schulfreund), ist es strengstens verboten religiöses, politisches oder weltanschauliches Gedankengut zu vermitteln. Ausnahmslos Mitarbeiter die keinen Sekten angehören, dürfen bei SchoolMate® tätig sein.

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